Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sabrina Mischnik und dem Besteller einer Dienstleistung gelten ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Mit der Bestellung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGBs einverstanden.
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Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Bilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.
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Bearbeitung des Auftrages
Sabrina Mischnik hält sich das Recht vor, zur Ausführung Dritte hinzu zuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldeten Ausfall wie Krankheit oder Quarantäne der Fall. Sollte der fall einer Quarantäne oder Krankheit eintreten, ist Sabrina Mischnik stets bemüht um einen Ersatz zu sorgen, eine Garantie dafür kann aber nicht gewährleistet werden. Sollte dieser fall Eintreten, wird die Anzahlung mit der bisherigen Leistung des Fotografen verrechnet.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsmäßig und mängelfrei angenommen. Sabrina Mischnik verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Die Fotografin benötigt für die Auslieferung des entstanden Bildmaterials im Schnitt 4 bis 6 Wochen nach Auftragsdatum.
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Anreisekosten & Unterkunft
Bei einer Anreise innerhalb von 10km entstehen keine zusätzlichen Kosten. Danach 0,40€/km
+15 € / gefahrene Stunde oder individuelles Pauschalangebot.
Zahlung
Für die Erstellung des Auftrages gilt das vereinbarte Paket, mit jeweiligen Inhalten.
Das Honorar ist spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Andere Fotografen/Kameramänner Amateurfotografen
sind willkommen, sollten aber wissen, dass sie einen bedeutenden Anteil der Aufnahmen bei jeder Hochzeit ruinieren können. Dies kann entstehen, wenn sie im Weg stehen und dem Auftragnehmer die Sicht bei den Ereignissen blockieren oder ihr Blitzlicht zur selben Zeit losgeht wenn der Auftragnehmer fotografiert (Streifen in den Bildern). Aus diesem Grund soll der Auftraggeber die anwesenden Gäste in der Kirche darauf zwingend hinweisen, keinen Blitz zu verwenden!
All dieses kann zu verpassten oder ruinierten Möglichkeiten für den Auftragnehmer führen. Manchmal benutzen Kameramänner starke Lichter, was ebenso zu ruinierten Bildern führen kann, da diese Lichter unvorhersehbar für den Fotografen sind. Hintergrundbeleuchtung und andere gleich bleibende Lichter sind kein Problem, weil diese sich nicht schnell ändern. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber alle Risiken von Verlust von Aufnahmen durch einen Amateur-Fotografen, Kameramänner oder bewegende Lichtpunkte übernimmt.
Sonstiges
Sollte Sabrina Mischnik jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Shootingort fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und das daraus resultierende Endprodukt. Durch den Auftrag anfallende Unvorhergesehene Kosten wie Eintrittskarten oder erforderliche Spesen am Tag des Auftrages sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fotos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Sabrina Mischnik, Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendetes optischen und technischen Mittel sind daher ausgeschlossen. Während der Hochzeit werden Getränke und eine kleine Mahlzeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Jegliche Vertragsänderungen oder-ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen.
Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Bildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
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Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Sabrina Mischnik darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
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Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt/besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) nicht möglich, den Auftrag auszuführen,
oder muss der Kunde aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, seinen Auftrag kurzfristig zurückziehen so verzichtet der jeweils andere Vertragspartner auf Schadenersatzforderungen, es kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
Davon nicht betroffen, sind Absagen aus geringfügigen Beweggründen (z. B. bei Hochzeit Trennung des Paares, Änderung der Entscheidung für den Fotografen).
Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatzfotografen.
Der Fotograf wird immer bemüht sein, bei der Suche nach einem adäquaten Ersatz zu unterstützen.
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1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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2. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar ab Vertragsschluss, 50 % des vereinbarten Honorars bis 6 Monate vor Fototermin und 90 % bis 6 Wochen vor Fototermin an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Mit Ausnahme von höherer Gewalt für beide Seiten (Krankheit, Pandemie, Tod, Krieg, etc.)
Die Anzahlung wird dann dementsprechend, mit der bisher geleisteten Arbeit, des Fotografen verrechnet.
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Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
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Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung werden USB-Sticks verwendet, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, wird keinen Ersatz geleistet.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
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Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Sabrina Mischnik erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2. Durch die in den AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
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Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Sabrina Mischnik
Die AGB gelten ab dem 01.01.2020
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